Beim Pflanzen von Bäumen auf die endgültige Größe achten

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 Streit an der Grundstücksgrenze:

Bundesrichter bestätigen Baumschutz als hohes Gut!
„Bäume sind Gedichte, die die Erde in den Himmel schreibt!“ So hat es der libanesische Maler und Dichter Khalil Gibran mal gesagt. Doch nicht jedermann wird von der Poesie eines Baumes an der Grenze zu seinem eigenen Grundstück interessiert sein …
Denn Bäume rauben uns auch Licht und Sonne oder können aufgrund des herbstlichen park-976317_450Laubabwurfs zum Zwist führen:
Nicht jeder fühlt sich unter dem Blätterdach hoch ragender Bäume wohl!
Tatsächlich weiß jeder, der schon mal die Makler Doku Soap „mieten, kaufen, wohnen“ auf VOX geschaut hat, dass viele Interessenten bei allzu großen Bäumen an der Grundstücksgrenze durchaus reserviert reagieren. Müssen also Bäume, die dem Nachbarn ein Dorn im Auge sind, zwangsläufig entfernt werden?
Nein sagte der Bundesgerichtshof angesichts zweier  Eschen, auf deren Entfernung ein Grundstücksnachbar geklagt hatte. Ein Urteil, das bei Juristen für Aufsehen sorgt und manch Pflanzenfreund hoffnungsfroh aufatmen lässt. Damit bestätigten die Bundesrichter nämlich den hohen Stellenwert von Bäumen - und das selbst dann, wenn die das Nachbargrundstück klar erkennbar beschatten.
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Den Nachbarschaftsfrieden sichern:
Dennoch gibt es natürlich gute Gründe, Bäume in gebührendem Abstand vom Nachbargrundstück zu pflanzen und / oder in Zaunnähe allzu große Hecken und Baumkronen zu vermeiden.
Denn im Umkehrschluss zum genannten Urteil der Bundesrichter hat jeder Nachbar durchaus das Recht, Äste, die auf sein Grundstück reichen, zu entfernen. Bzw. zunächst deren Entfernung zu fordern und dann, wenn keine Reaktion erfolgt, selbst aktiv zu werden.
Zudem kann Laub, das herüber geweht wird, für manchen Streit sorgen. Und wer will schon im Dauerkonflikt mit seinem Nachbarn leben?

Beim Pflanzen von Bäumen sollte man daher unter anderem auf die endgültige Größe achten, auch den Nachbarn zuliebe!
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Baumschutz rangiert in der Bundesrepublik Deutschland ganz weit vorn:
Dennoch kann oben genanntes höchstrichterliches Urteil vermutlich manchen alten Baumbestand vor der Kettensäge bewahren. Zumal sich die Sichtweise des Bundesgerichtshof mit weiteren Urteilen deckt, die andere Gerichte in ähnlichen Fällen gefällt haben. Demnach kann eine komplette Entfernung von Bäumen offenbar nur dann eingeklagt werden, wenn die zu nah am Nachbargrundstück stehen. Eine gefühlte Beschattung (die ohnehin jeder anders empfindet) stellt dagegen keinen zwingenden Grund für die Fällung eines Baumes dar.
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Dies mag auch damit zu tun haben, dass Bäume in Deutschland einen besonderen Schutz genießen. Selbst auf dem eigenen Grundstück ist das Fällen von Bäumen nämlich nur mit Einschränkungen erlaubt und erfordert oftmals eine offizielle Genehmigung. Insofern darf also ein Immobilienbesitzer auch auf dem eigenen Grundstück nicht nach Lust und Laune agieren. Im Zweifel muss die geplante Aktion nämlich zunächst mit der zuständigen Naturschutzbehörde der Gemeinde abgestimmt werden.
Dabei wird es von der Baumart wie auch der Baumgröße abhängen, ob das Fällen eines Baumes, von dem keine Gefahr ausgeht, überhaupt erlaubt ist. So sind Bäume ab einem Stammumfang von 60 Zentimetern besonders geschützt und ab 80 Zentimetern nahezu unantastbar.
Zudem wird, selbst bei erlaubten Fällungen, häufig ein Zeitpunkt außerhalb der Vegetationsperiode festgelegt. Zuwiderhandlungen oder eigenmächtige Entscheidungen können dabei schmerzhafte Bußgelder nach sich ziehen.
Ein Grund mehr, Bäume niemals planlos zu pflanzen, sondern stets Wuchsfreudigkeit, Beschattung und später geplante Umgestaltungsmaßnahmen rund um die Immobilie mit einzuplanen!
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